Erstinformationsgenerator

Erstinformationsgenerator
Erstinformation gemäß § 15 VersVermV und § 12 FinVermV

Speichern, ausdrucken oder als E-Mail-Verlinkung:

Mit unserem Generator können Sie als Vermittler in wenigen Schritten Ihre Erstinformationen gemäß § 15 VersVermV erstellen und individuell verwenden.

Hinweis für Mitglieder, die bereits unsere Erstinformationen nutzen:

Um Ihre Daten noch besser zu schützen, haben wir den Service zur Erstellung der Erstinformationen in unseren Vermittlerbereich integriert. Zum Ändern Ihrer Erstinformationen müssen Sie sich lediglich für unseren geschützen Vermittlerbereich registrieren. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenlos.

Ihre Vorteile

  • Der Erstinformationsgenerator wird stets aktualisiert bei Änderung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Über Änderungen informiert der SdV e.V. per Newsletter.
  • Die Verlinkung kann in Ihre Kommunikation eingebaut werden.
  • Bei Wunsch kann die Erstinformation mit Foto gestaltet werden.