Maklerauftrag und -vollmacht
Bei den folgenden Druckstücken handelt es sich um die Ergebnisse des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie Dokumentation.
Neben der Möglichkeit, diese hier zu öffnen oder zu speichern, haben wir die Ergebnisse auch in elektronischer Form in der Dokumentationssoftware ELBE für Sie hinterlegt.
Zusätzlich finden sie hier die ebenfalls vom Arbeitskreis entwickelte Datenschutzlerklärung und Kommunikationserklärung.
Die vom Arbeitskreis entwickelten Vorlagen sind an den Versicherungsmakler addressiert. Den Entwurf eines Maklervertrages für Finanzvermittler stellt der Arbeitskreis solange zurück, bis die Entwicklung durch Gesetzentwurf geklärt ist.
Der Arbeitskreis stellt zum Maklervertrag zwei Varianten zur Verfügung. Neben einem generellen Maklervertrag, der die Dauerrechtsbeziehung zum Kunden regelt, steht ein sogenannter Makler-Einzelvertrag zur Verfügung, der nur für eine Sparte verwendet werden kann.
Die Maklervollmacht dient der Legitimation des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherer und sonstigen Produktgebern.
Stand 05.11.2011 | ||
Stand 24.10.2011 | ||
Stand 02.11.2011 | ||
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung mit Hinweisen für den Makler (PDF) | ||||
Stand 24.10.2011 | ||||
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Stand 24.10.2011 | ||||
Kommunikationserklärung
Kommunikationserklärung mit Hinweisen (PDF) | ||||
Stand 02.11.2011 | ||||
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Stand 02.11.2011 | ||||