Die SdV-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Bedingungen Select
Dem Versicherungsschutz liegen die folgenden Bedingungen zugrunde:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen (Versicherungsvermittler)
- Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen (Finanzdienstleister)
- Deckungserweiterungen für Mitglieder des SdV e.V.
- Versicherungsinformationen nach VVG
- Merkblatt zur Datenverarbeitung
Sofern auf Wunsch die prämienfreie Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert wird, gelten zusätzlich die nachstehend genannten Versicherungsbedingungen:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Bürohaftpflichtversicherung
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Bürohaftpflichtversicherung
Nachstehend stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale vor:
- rabattierter Spezialtarif für freiberufliche Untervermittler des Versicherungsnehmers
- Optionale Mitversicherung ohne Nennung der Produktgeber von Finanzierungen, Bausparverträgen, Investmentfonds, Immobilien, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Leasing- und Windkraftfonds, Zweitmarktpolicen, Private Equity und Venture Capital Fonds, Medienfonds, Honorarberatung und Financial Planning
- Prämiensicherung durch die Möglichkeit einer dreijährigen Laufzeit
- Auf Wunsch prämienfreier Einschluss einer Bürobetriebs-Haftpflicht mit einer Deckungssumme von 2.500.000 EUR inklusive Mietsachschadendeckung
- Alternative Deckungssummen für Finanzdienstleistungen von 250.000 bis 1.000.000 EUR
- Anrechnung der letzten zwei unmittelbar vorangegangenen Vorverträge
- Unterscheidung der Prämien hinsichtlich Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
- Alternative Selbstbeteiligungen (500 EUR, 2.500 EUR oder 5.000 EUR)
- Mitversicherung der Arbeitnehmerberatung sowie der Vermittlung von Zeitwertkonten in der Betrieblichen Altersversorgung
- Kompletter Verzicht auf die Einrede des Gebühreneinwurfs – kein Abzug der erlangten Provision im Schadensfall
- Keine Gesamtmaximierung – individuelle Deckungssummen pro Antragsteller
- Mitversicherung der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter
- Anzahl der Mitarbeiter als Berechnungsgrundlage
- Anhörungsrecht des SdV e.V. im Falle einer Schadenfallkündigung des Versicherers u.v.m.
