Die SdV-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 

  • Bedingungen Tarif Secure

Seit 01.05.2010 gilt zusätzlich zu den weiter unten aufgeführten Besonderheiten: 

  • Anhebung der Versicherungssumme von 1,13 Mio. auf 1,5 Mio. EUR!
  • Reduzierung der SB-Variante 1.500 auf 500 EUR!
  • Zweifache Maximierung für die Versicherungssumme für Finanzdienstleistungen!
  • Verlängerung der schadenfallbedingten Kündigungsfrist auf 3 Monate!
  • Überarbeitung der Mitversicherung der Honorarberatung
  • Einschluss der Internetklausel
  • Klarstellung der Korrespondenzmaklerschaft
  • Ansprüche von Angehörigen ausserhalb häuslicher Gemeinschaft
  • und viele weitere Verbesserungen

 

Dem Versicherungsschutz liegen die folgenden Bedingungen zugrunde:

 

Sofern auf Wunsch die prämienfreie Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert wird, gelten zusätzlich die nachstehend genannten Versicherungsbedingungen: 

 

Nachstehend stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungserweiterungen vor:

  • Getrennte Deckungssummen:

Damit die durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Deckungssumme von € 1.130.000 für die Versicherungsvermittlung nicht beeinträchtigt wird, steht dem Versicherungsvermittler für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen eine separate Deckungssumme von € 250.000 ohne Mehrprämie zur Verfügung.

  • Keine Gesamtmaximierung:

Die Deckungssumme steht jedem Versicherten uneingeschränkt und individuell zur Verfügung. Es gibt keine Gesamtjahreshöchstleistung für alle Versicherten innerhalb des Gruppenvertrages.

  • Übergangsregelung zur Vorversicherung:

Keine zeitliche Lücke bei einem Versichererwechsel! Besonders wichtig ist diese Regelung für alle Versicherungsvermittler, die zur Zeit bereits versichert sind, jedoch an einem Wechsel Ihres Versicherers interessiert sind. Hat der Vorversicherer wegen des Ablaufs der Meldefrist keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren, so sind diese Schäden in Höhe der zum Verstoßzeitpunkt vereinbarten Deckungssumme, maximal der Versicherungssumme des Vorversicherers, mitversichert.

  • Fester Selbstbehalt:

Abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beträgt der feste Selbstbehalt wahlweise € 500, € 2.500 oder € 10.000. Es gibt somit keine prozentuale Beteiligung am Schaden!

  • Unbegrenzte Nachhaftung

... in der Versicherungsvermittlung! Für sonstige Vermittlungen 5 und bei Berufsaufgabe 10 Jahre!

  • Versicherungsumfang:

Kein „Baukastenprinzip“ - neben Versicherungen aller Art umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen sowie klassischen Investmentfonds.

  • Mitversicherung der Betrieblichen Altersversorgung:

Die Arbeitnehmerberatung wird der Arbeitgeberberatung gleichgesetzt! Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die versicherte Person im Pflichtkreis des Arbeitgebers im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern tätig wird. Versicherungsschutz besteht auch für die Vermittlung von Zeitwertkonten.

  • Keine Einrede des Gebühreneinwurfs:

Keine Anrechnung der verdienten Courtage / Provision im Schadenfall! Leider ist die Einrede des Gebühreneinwurfs heute in vielen Deckungskonzepten in der Vermittlung von Finanzdienstleistungen enthalten. Im Schadenfall wird dann neben dem Selbstbehalt auch noch die an dem streitgegenständlichen Vertrag verdiente Courtage / Provision von der regulierungspflichtigen Haftpflichtsumme abgezogen.

  • Honorarberatung:

Versicherung besteht für Honorarberatung im rechtlich zulässigem Rahmen.

  • Zweitmarkt-Policen:

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Deckungslinie für Finanzdienstleister auch für die Vermittlung von sogenannten Zweitmarktpolicen (gebrauchte Lebensversicherungen) in Form von Einzelpolicen oder Fonds.

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