Die SdV-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 

  • Bedingungen Comfort+

Die vollständigen Bedingungen finden Sie im Vermittlerbereich

Nachstehend stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale vor:

  • „Doppelte“ Deckungssumme
    Soweit neben der Versicherungsvermittlung auch andere versicherte  Tätigkeiten ausgeübt werden, gilt – neben der Deckung für diese sonstigen Tätigkeiten – für die Pflichtversicherung eine separate Deckungssumme in Höhe von 1,13 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall, die zwei mal für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht.
  • Unbegrenzte Nachhaftung
    ... in der Versicherungsvermittlung und in der Vermittlung von Finanzdienstleistungen!
  • Verlängerung der Kündigungsfrist im Schadenfall  
    Die Kündigungsfrist des Versicherers beträgt im Schadenfall 3 Monate.
  • Keine Gesamtmaximierung
    Die Deckungssumme steht jedem Versicherten uneingeschränkt und individuell zur Verfügung. Es gibt keine Gesamtjahreshöchstleistung für alle Versicherten innerhalb der Versichertengemeinschaft.
  • Übergangsregelung zur Vorversicherung
    Keine zeitliche Lücke bei einem Versichererwechsel! Besonders wichtig ist diese Regelung für alle Versicherungsvermittler, die zur Zeit bereits versichert sind, jedoch an einem Wechsel Ihres Versicherers interessiert sind.
  • Keine Selbstbeteiligung
    …in der Versicherungsvermittlung und Begrenzung der AVB-Regelung auf max. EUR 2.500 im Bereich der Finanzdienstleistung!
  • Versicherungsumfang
    Kein „Baukastenprinzip“ - neben Versicherungen aller Art umfasst der Versicherungsschutz ebenfalls die Vermittlung aller gängigen Finanzdienstleistungen – vom Bausparen über Investmentfonds bis zum Private Equity Fonds.
  • Mitversicherung der Betrieblichen Altersversorgung:
    Die Arbeitnehmerberatung wird der Arbeitgeberberatung gleichgesetzt! Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die versicherte Person im Pflichtkreis des Arbeitgebers im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern tätig wird.
  • Keine Einrede des Gebühreneinwurfs:
    Keine Anrechnung der verdienten Courtage/ Provision im Schadenfall! Leider ist die Einrede des Gebühreneinwurfs heute in vielen Deckungskonzepten – insbesondere in der Vermittlung von Finanzdienstleistungen – enthalten. Im Schadenfall wird dann neben dem Selbstbehalt auch noch die an dem streitgegenständlichen Vertrag verdiente Courtage / Provision von der regulierungspflichtigen Haftpflichtsumme abgezogen - nicht so im Tarif comfort+.
  • Internetklausel
    Versicherungsschutz besteht auch für den Einsatz des Internets zu vertrieblichen Zwecken (werblicher Auftritt, Serviceleistungen, Vertrieb über Internet sowie das Einrichten und Betreiben so genannter virtueller Vertriebswege);
  • Verwandtenklausel
    Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung
    Es besteht Abwehrschutz auch bei Vorwürfen wissentlicher Pflichtverletzung, welche strittig sind. Eine Rückerstattung der vorgeleisteten Prozesskosten erfolgt erst bei rechtskräftiger Feststellung durch ein Gericht.
  • Klarstellung zum Ausschluss des Rendite- oder Performancerisikos
    Versichert ist jedoch die versehentliche Empfehlung von für den Kunden ungeeigneten Anlagearten;
  • Faire Prämienberechnung
    Grundlage der Prämienfindung ist die Anzahl der Mitarbeiter mit den
    Besonderheiten:
    - Der Zuschlag für einen weiteren Inhaber oder Geschäftsführer beträgt  30%
    (der Marktstandard liegt bei 50%!)
    - Keine Prämienzuschläge für Mitversicherung von Finanzdienstleistungen
  • Spezialtarif für Untervermittler gem. § 84 HGB
    Handelsvertreter, die ausschliesslich als Untervermittler für einen Versicherungsmakler oder -vertreter tätig sind, erhalten einen um 50% rabattierten Tarif!
  • Umfangreiche Rabattierungsmöglichkeiten
    Die Prämie wird jeweils reduziert, wenn:
    - ein Fest-Selbstbehalt von 2.500 EUR für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen vereinbart wird
    - keine Tätigkeit im Bereich Financial Planning vorgenommen wird
    - eine dreijährige Vertragslaufzeit vereinbart wird
  • Honorarberatung:
    Versicherung besteht für Honorarberatung in rechtlich zulässigem Rahmen.
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